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FAQ Aktion Eichhörnchen

Fragen zur Aktion

Uns erreichen immer wieder bestimmte Nachfragen zur Aktion Eichhörnchen. Auf dieser Seite werden wir solche Fragen inklusive der entsprechenden Antworten sammeln, damit jeder schnell darauf zugreifen kann. Haben Sie weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns!


Frage: Wie genau bringt man die Baumsamen am besten in die Erde?

Antwort: Man sucht mit seinem kleinen Gartenschäufelchen eine freie, weiche Stelle im Waldboden und sticht senkrecht so tief hinein, dass die Spitze an den Mineral-Boden unter der Rohhumusschicht (noch nicht zersetzte Auflagen, Blätter, Nadeln etc.) heranreicht. Nun bewegt man sein Werkzeug kurz hin und her, sodass ein Spalt entsteht. In diesen Spalt gibt man zwei bis drei Eicheln oder Bucheckern und drückt ihn wieder locker zu. Dies wiederholt man ca. alle ein bis zwei Schritte.

Frage: Es wurde uns gesagt, dass nur "zertifiziertes Saatgut" ausgesät werden darf...?

Antwort: Für den gewerblichen Umgang mit Forst-Saatgut in Deutschland gilt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoGV), das der Forst-Aktionspartner als "Hausherr" selbstverständlich einhalten wird. Fest steht jedenfalls, dass das Sammeln und Aussäen innerhalb eines Forst-Reviers bzw. -Betriebs jedoch immer zugelassen ist (andernfalls wäre ja auch jedes Eichhörnchen schon ein Gesetzesbrecher... ;-)), und dass ein Waldbesitzer in seiner Entscheidung, was er in seinem Wald verwendet ohnehin frei ist (beides amtlich bestätigt). Der Revierförster vor Ort wirdnatürlich dennoch immer das bestmögliche Saatgut für den neuen Wald auswählen und die Sammelfläche entsprechend festlegen. Nicht wenige Forst-Reviere haben sogar selbst zertifizierte Baum-Bestände, die dann natürlich bevorzugt zum Einsatz kommen.

Frage: Die Presse wird zu unserer Aktion Eichhörnchen kommen. Was ist mit Bildern, die dabei gemacht und veröffentlicht werden? Man hört doch immer, dass man vorsichtig damit umgehen soll...

Antwort: Das "Recht am eigenen Bild" ist gesetzlich geschützt, und grundsätzlich gilt, dass eine Veröffentlichung solcher Bilder der persönlichen Einwilligung bedürfen (§ 22 KunstUrhG). Allerdings gibt es Ausnahmen und Einzelregelungen, die nicht einfach zu durchschauen sind. In jedem Fall heißt es in § 23 KunstUrhG jedoch: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden" dürfen: … 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben". Nun, in der Regel werden sich alle Beteiligten und deren Angehörige darüber freuen, wenn in den Medien über ihre Aktion Eichhörnchen berichtet wird. Doch gehen Sie im Zweifel sensibel mit diesem Thema um, sprechen Sie ggf. im Vorfeld mit Lehrern und Eltern darüber, und beraten gemeinsam, wie damit umgegangen werden soll.

Frage: Einige Aktions-Kosten lassen sich bei uns nicht so leicht decken. Was kann ich tun?

Antwort: In wirtschaftlich schlechten Zeiten sparen auch die Firmen zuerst bei ihren freiwilligen Ausgaben, so auch an Zuschüssen für gemeinnützige Aktionen. Die Notwendigkeiten einer Aktion Eichhörnchen lassen sich jedoch auch anderweitig realisieren:

  1. Eimer und Gartenschäufelchen: Jedes Kind, jede Familie verfügt in der Regel über solche oder ähnliche Gerätschaften (im Keller, im Gartenschuppen, im Sandkasten usw.): Lassen Sie die Kinder beides von zuhause mitbringen! Weitere Möglichkeit: Der WaldSaat e.V. hat geeignete Gerätschaften in seinem Bestand und leiht sie wenn logistisch und terminlich möglich gern aus: Kontaktieren Sie uns!
  2. Waldpicknick: Kinder haben für die Schule in der Regel immer ihr eigenes Frühstück dabei: Überlassen Sie es Eltern und Kindern, selbst für ein schönes Waldpicknick zu sorgen.
  3. Transport zum Aktions-Schauplatz und zurück: Oft lassen sich solche Kosten ganz vermeiden, wenn die Aktionsflächen von der Schule aus zu Fuß zu erreichen sind. Ist das nicht möglich, so ist die Firma, die die Schulbusse stellt wie beschrieben die erste Adresse. Sollten Sie dort Klagen hören, dass man den Transport nicht vollständig kostenlos durchführen könne, so handeln Sie einen Sonderpreis aus und teilen Sie die Summe auf alle Teilnehmer auf. Eltern sind es in der Regel gewohnt, dass ihre Kinder für Schul-Exkursionen einen kleinen Unkostenbeitrag mitbringen sollen.

  4. Kosten generell: Wenden Sie sich an örtliche Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, deshalb immer einen entsprechenden Posten in ihrem Budget haben und gern eine solche Aktion unterstützen, so z.B. einen Lions- oder Rotary-Club. Sie werden sehen, dass ihre Aktion Eichhörnchen dort - wie eigentlich überall - ziemlich sicher gut ankommt und gern unterstützt wird!